GmbH gründen: So starten Sie richtig
Wer sich auf dem Weg der Existenzgründung befindet, dem stellt sich schnell die Frage nach der Wahl der passenden Rechtsform. Besonders beliebt ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), durch deren Gründung eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit entsteht. Ihr großer Vorteil: Die Haftung der Gesellschaft ist auf deren Stammkapital beschränkt.
Wichtig: Die Wahl der Rechtsform ist unheimlich wichtig für die spätere Entwicklung und den Erfolg des Unternehmens. Gründer sollten daher nicht vorschnell urteilen, da auch eine GmbH nicht für alle Arten von Unternehmen die beste Wahl sind. In einem gesonderten Ratgeber Beitrag zeigen wir, wie Sie die perfekte Rechts- und Gesellschaftsform für Ihr neues Unternehmen finden. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Voraussetzungen und Kosten bei der Gründung einer GmbH auf Sie als Gründer zukommen.
Voraussetzungen für eine GmbH-Gründung
Eine GmbH lässt sich von einer oder mehreren Personen gründen. Das Stammkapital, das von den Gesellschaftern insgesamt in die Firma eingebracht werden muss, beträgt mindestens 25.000 €. Bei Bareinlagen kann eine Anmeldung der GmbH im Handelsregister erst erfolgen, wenn mindestens 12.500 Euro dieser Stammeinlagen auf das Firmenkonto eingezahlt wurden.
Wenn nicht alle Stammeinlagen sofort eingezahlt werden, so haftet jeder Gesellschafter – im Falle einer Insolvenz in Höhe der noch ausstehenden Beträge. Alternativ zur Bareinzahlung kann das Stammkapital auch in Sachanlagen, z.B. in Form von Maschinen, eingebracht werden. In diesem Fall müssen die Einlagen vollständig erbracht und deren Verwendungszweck und Wert dokumentiert werden.
Die Gründung wird in einem notariell beglaubigtem Gesellschaftsvertrag festgehalten. Zusätzlich muss eine Gesellschafterliste angefertigt und ein Geschäftsführer bestellt werden. Für Unternehmen mit nur wenigen Gesellschaftern oder für die Ein-Mann-GmbH existieren Musterverträge, die sich leicht anpassen lassen. Aber auch solchen Musterverträgen können eine rechtliche Beratung im Einzelfall meist nicht ersetzen.
Besonders bei mehreren Gesellschaftern sollte der Gesellschaftsvertrag ausgiebig geprüft und dem Geschäftszweck entsprechend angepasst werden. Spätere Änderungen sind sonst nur noch mit einer 3/4 Mehrheit der Gesellschafterversammlung möglich, müssen notariell beglaubigt und kostenpflichtig ins Handelsregister eingetragen werden. Fehlerhafte Unterlagen können zudem zu einer Ablehnung der GmbH-Anmeldung führen. Wer hier an der falschen Stelle spart, zahlt später oft teures Lehrgeld.
Häufig werden GmbHs nicht direkt gegründet, sondern entstehen aus einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkte UG). Hier vergessen Gründer jedoch oft, dass bei der Umwandlung einer UG in eine GmbH eine Bilanzprüfung notwendig ist. Je nach Größe, Umsatz und Laufzeit des Unternehmens können die Kosten für diese Prüfung hohe Beträge verschlingen, weshalb Sie sich vor der Gründung einer UG darüber im Klaren sein sollten, ob eine GmbH nicht direkt sinnvoller wäre.
Die laufenden Kosten nicht unterschätzen
Neben den zahlreichen Vorteilen einer GmbH-Gründung, sollte man allerdings die hohen Anforderungen an deren Geschäftsführung nicht außer Acht lassen. Besonders für kleine Unternehmungen kann der Wechsel in diese Rechtsform zu deutlichen Belastungen führen. Aus diesem Grund sollte bereits vor der Gründung der Kapitalgesellschaft genau geprüft werden, ob die Haftungsbeschränkung wirklich gebraucht wird oder ob eine Firmenhaftpflicht in Kombination mit einer Personengesellschaft die bessere Wahl wäre.
Die doppelte Buchführung ist hier Pflicht, Jahresabschlüsse müssen erstellt und Bilanzen fristgerecht veröffentlicht werden. Wem intern das nötige Know-how dazu fehlt, der kommt um das kostenpflichtige Outsourcing dieser Leistungen nicht herum. Neben Steuerberatern können sich für größere Unternehmen auch Wirtschaftsprüfer dazu eignen, die bürokratischen Anforderungen an die Gesellschaft zu übernehmen.
Die bürokratischen Hürden bei der Gründung und die hohen Anforderungen an die Geschäftsführung machen eine rechtliche Beratung während des Gründungsprozesses oft unerlässlich. Wer sich bereits vor der Anmeldung im Handelsregister professionell beraten lässt, erspart sich im Nachhinein oft unnötigen Ärger und Kosten.
Auch rechtliche Hürden gibt es, die für juristische Laien nicht direkt ersichtlich sind: Während der Geschäftsführer einer GmbH im Arbeitsrecht nie Arbeitnehmer ist, ist er dies im Lohnsteuergesetz immer. Die unterschiedliche Auslegung des Begriffs "Arbeitnehmer" in der Gesetzgebung macht es für Laien ohne juristischen Beistand schwierig, die rechtlichen Gegebenheiten eines GmbH-Geschäftsführers zu durchschauen.
Damit von Anfang an alles glatt geht, sollte man auch auf eine rechtliche Beratung nicht verzichten. Gerade die Gründung einer GmbH gestaltet sich nicht so einfach, wie man vielleicht denkt. Es gibt verschiedene Rechtsanwälte und Kanzleien, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben.
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