Die Wahl der passenden Rechtsform beim Gründen
Eine der wichtigsten Entscheidungen vor der Existenzgründung ist die Wahl der Rechtsform für das zukünftige eigene Unternehmen. Möchte man Einzelunternehmer sein oder eine GmbH gründen oder eine andere Rechtsform wählen? Hier gilt es genau zu überlegen, denn die getroffene Entscheidung wird den zukünftigen Existenzgründer eine ganze Weile begleiten.
Jede der möglichen Rechtsformen für das eigene Unternehmen bietet verschiedene Vor- und Nachteile. Aber auch die Gründungsformalitäten unterschieden sich zwischen den einzelnen Rechtsformen. Während insbesondere Personengesellschaften einfach und unkompliziert zu gründen sind, stellt eine Kapitalgesellschaft den oder die Gründer oftmals vor größere Probleme. Hier zeigen wir in einer kleinen Übersicht, welche Art der Rechtsform für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.
Das Einzelunternehmen
Die häufigste Rechtsform bei einer Existenzgründung ist das Einzelunternehmen. Wenn man ein Gewerbe anmeldet und keine andere Rechtsform wählt, gründet man automatisch ein Einzelunternehmen. So wie auch ich das gemacht habe. Der Vorteil ist sicher das man kein Mindestkapital in das eigene Geschäft einbringen muss.
Man ist sein eigener Chef, trägt also auch allein die Verantwortung. Allerdings haftet man auch mit seinem Privatvermögen, wenn etwas schief läuft.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts / GbR
Wenn man nicht allein gründet, sondern mit einem oder mehreren Partnern zusammen ein Unternehmen gründet, dann wird das eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Auch hier gibt es wieder keine Vorgabe wie viel Mindestkapital bei Gründung in das Unternehmen einzubringen ist.
Obwohl eine mündliche Absprache reicht, sollte man doch einen schriftlichen Vertrag zwischen den Partnern anstreben, in dem alles genau geregelt ist. Das erspart spätere Probleme, wenn mal etwas nicht so läuft wie es soll. Bei der GbR haften die einzelnen Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung / GmbH
Recht aufwendig ist die Gründung einer GmbH, also einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die GmbH ist nach dem Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform bei der Existenzgründung. Es muss mindestens einen Gesellschafter geben, also kann man auch eine Ein-Personen-GmbH gründen. Trotzdem muss der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt werden.
Anders als bei dem Einzelunternehmen oder der GbR muss bei der Gründung einer GmbH ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro in die Gesellschaft eingebracht werden. Eine ordentliche Stange Geld für einen Existenzgründer. Die GmbH wird in das Handelsregister eingetragen. Der Vorteil einer GmbH liegt in der Haftung, wie der Name ja schon aussagt. Der Gesellschafter haftet nicht mit seinem Privatvermögen, sondern die Gesellschaft an sich haftet maximal mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Auch der Aufwand für die Buchhaltung ist bei einer GmbH deutlich höher als bei einem Einzelunternehmen. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht hier nicht mehr aus. Es kommen also in den meisten Fällen auch noch die Kosten für eine externe Buchhaltung hinzu.
Diese drei Rechtsformen sind natürlich längst nicht alle möglichen Rechtsformen. Wir wollten hier auch nur auf die häufigsten Rechtsformen bei der Existenzgründung eingehen und diese kurz vorstellen. Die meisten Existenzgründungen werden wohl als Einzelunternehmen durchgeführt werden.
Weitere Rechts- und Gesellschaftsformen
Neben den drei in diesem Beitrag vorgestellten Rechtsformen existieren mit der Aktiengesellschaft, der UG, der britischen Limited und weiteren Rechtsformen noch zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Gründung eines Unternehmens. In unserer Beitragsserie "Rechtsformen" in der Kategorie "Wissen" gehen wir auf die gängigsten Alternativen ein und zeigen, für welche Arten von Unternehmen sich welche Rechtsformen eignen.
Grundsätzlich sollte die Frage nach der passenden Gesellschaftsform für das zu gründende Unternehmen lieber ausführlicher als kürzer behandelt werden. Die Weichenstellung für den späteren Erfolg des Unternehmens beginnt bereits hier und Fehler lassen sich später nur schwer bis gar nicht ausbügeln. Zunächst ist zu eruieren, ob es sich um eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft handeln soll. Danach richtet sich dann die konkrete Wahl der Rechtsform.
Bei der Frage nach Personen- oder Kapitalgesellschaften sollten sich Gründer stets fragen: Ist mein Geschäftsmodell risikoreich? Kann ich möglicherweise auf hohe Schadensersatzsummen verklagt werden? Immer dann, wenn viel Kapital für den Geschäftsbetrieb benötigt wird und / oder das Geschäftsfeld ein natürliches Risiko mitbringt, ist eine Kapitalgesellschaft empfehlenswert. Heute werden schätzungsweise 9 von 10 Kapitalgesellschaften jedoch nur gegründet, damit die Gründer nachts gut schlafen können - die meisten Geschäftsfelder sind von einem so hohen Risiko nicht betroffen.
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