Abnahme von Individualsoftware - Was gibt es zu beachten?
Nach der Fertigstellung einer Individualsoftware folgt vor der eigentlichen Nutzung die Abnahme. Dabei prüft der Auftragnehmer, ob alle von ihm gewünschten Punkte der Software wie gewünscht umgesetzt wurden.
Checkliste erstellen
Für bereits beim Start des Projektes sollten Sie zusammen mit dem Dienstleister festlegen, unter welchen Bedingungen die Software für Sie fertig ist. Gehen Sie dabei ruhig ins Detail, denn so gehen Sie sicher, dass es nicht zu Missverständnissen kommt. Durch eine gute Checkliste sorgen Sie dafür, dass das Projekt für beide Seiten fair abläuft.
Teilabnahmen
Der Dienstleister kann Ihnen im Laufe des Projekts einen Zwischenstand zur Teilabnahme schicken. Oft wird das bei größeren Meilensteinen gemacht. Der Vorteil dabei ist, dass mögliche Korrekturen so während der weiteren Entwicklung schon mit umgesetzt werden können.
Fristen und Abnahmeverzug
Wenn der Dienstleister Sie zur Abnahme bittet, sollten Sie sich dafür nicht zu viel Zeit lassen. Sollten Sie gar nicht reagieren, gelangen Sie in Abnahmeverzug. In dem Fall gilt die Software als abgenommen.
Gewährleistung und Mängelrüge
Versteckte Fehler sind bei der Abnahme ausgenommen. Sollten noch Mängel in der Software auftauchen, müssen diese noch vom Dienstleister umgesetzt werden. Sprechen Sie am besten im Vorfeld über den Gewährleistungszeitraum.
Abnahme durch Inbetriebnahme
Es ist für beide Seiten am besten, die Abnahme vor der Inbetriebnahme durchzuführen.
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